Diakonisches Werk Oldenburger Münsterland - Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

In der Schwangerschaft oder im Schwangerschaftskonflikt bieten wir Frauen, deren Partnern und Angehörigen qualifizierte Beratung und Unterstützung an.

Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht, ist unabhängig von Konfession oder Nationalität und kostenlos.

Angebote unserer Beratung

  • Persönliche und vertrauensvolle Beratungsgespräche während und nach der Schwangerschaft 
  • Sicherung des Lebensunterhaltes
  • Vermittlung von Stiftungsgeldern und Sachhilfen
  • Informationen über gesetzliche Leistungen wie:
    • SGB II, Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag
    • Mutterschutz und Elternzeit
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Informationen zum Kindesunterhalt
  • Verhütung und Familienplanung
  • Vermittlung von Zuschüssen für empfängnisverhütende Mittel für Frauen und Männer aus den Landkreisen Cloppenburg und Vechta
  • Vorgeburtliche Untersuchungen
  • Frauengesundheitsthemen
  • Klärung familiärer Konflikte
  • Beratung bei Trennung und Scheidung
  • Suche nach betreuter Wohnmöglichkeit
  • Vermittlung an andere Fachdienste (z.B. Hebammen)
  • Vermittlung von familienunterstützenden Angeboten (Frühe Hilfen)

Wir beraten Frauen, Paare und Angehörige nach den gesetzlichen Vorgaben gemäß §§218/219 StGB und stellen die Beratungsbescheinigung aus. Die Beratung ist ergebnisoffen und kann auf Wunsch anonym erfolgen. Mögliche Inhalte:

  • Beratung nach den gesetzlichen Vorgaben
  • Hilfe bei der Entscheidungsfindung im Schwangerschaftskonflikt 
  • Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
  • Beratung über soziale Hilfen und rechtliche Fragen sowie Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen
  • Information zur Empfängnisverhütung und Familienplanung
  • Vermittlung von Zuschüssen für empfängnisverhütende Mittel
  • Empfehlung an andere Fachdienste
  • Gespräche nach einem Schwangerschaftsabbruch

Wir vermitteln finanzielle Zuschüsse für ärztlich verordnete Verhütungsmittel und für Sterilisationen an Frauen und Männer aus den Landkreisen Cloppenburg und Vechta. Berechtigt sind Menschen, die älter sind als 22 Jahre, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen sowie Auszubildende und Studierende.

Frauen und Paare, die einen auffälligen pränataldiagnostischen Befund erhalten, haben gemäß § 2a des Schwangerschaftkonfliktgesetzes einen Anspruch auf psychosoziale Beratung. Wir stehen betroffenen Frauen und Paaren in dieser schwierigen Situation bei und helfen eine informierte Entscheidung zu treffen. Die Betroffenen befinden sich häufig in einem Schockzustand, müssen ihre Zukunftsentwürfe verwerfen und stehen unfreiwillig vor der Entscheidung, ein behindertes Kind auf die Welt zu bringen oder eine erwünschte Schwangerschaft abzubrechen. In dieser akuten Belastungssituation fällt es schwer, die Vielzahl an Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten. Die psychosoziale Beratung räumt die benötigte Zeit ein und unterstützt in allen Phasen des Entscheidungsprozesses. Mögliche Fragen:

  • Wie lautet der Befund und was bedeutet er?
  • Was bedeutet ein behindertes Kind in unserer jetzigen Lebenssituation?
  • Welche Unterstützungsmöglichkeiten für Familien mit behinderten Kindern gibt es?
  • Auf Wunsch kann der Kontakt zu betroffenen Eltern, zu   Behindertenverbänden oder Einrichtungen der Frühförderung hergestellt werden.

Wird ein Schwangerschaftsabbruch in Erwägung gezogen, informieren wir über den Ablauf und bieten Unterstützung beim Abschiednehmen und bei der Trauerbewältigung an.

Das Gesetz zur Vertraulichen Geburt ist seit 2014 in Kraft und bietet für Frauen in besonderen Notsituationen die Möglichkeit, ein Kind in einer Klinik ihrer Wahl zur Welt zu bringen, ohne ihre Identität preiszugeben. Die Frau erhält in der Beratung ein Pseudonym, und das Kind kann nach der Geburt zur Adoption freigegeben werden. Wenn es 16 Jahre alt ist, hat es die Möglichkeit, Einblick in seinen Herkunftsnachweis zu nehmen. Wir unterstützen die Frau und beziehen unter Wahrung ihrer Anonymität andere Einrichtungen wie Gynäkolog*innen, Hebammen, Geburtskliniken und Jugend- und Standesämter mit ein.

Sexualität ist ein Grundbedürfnis und Bestandteil der Persönlichkeit eines jeden Menschen. Wir möchten die Jugendlichen dabei unterstützen, fachlich gute Informationen zu bekommen und einen wertschätzenden und verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität zu entwickeln. Wir kommen zur Information, Diskussion und Projekten in Schulklassen, Frauen- und Mädchengruppen und in Kirchengemeinden. (Bild: sexpäd. Materialien)

 

Inhalte:

  • Informationsvermittlung und Aufklärung
  • Förderung der Sprachfähigkeit in Bezug auf Sexualität
  • Kritisches Hinterfragen von männlichem und weiblichem Rollenverhalten
  • Verantwortungsbewusste Auseinandersetzung mit sich selbst und anderen
  • Grenzen bei sich und anderen wahrzunehmen und zu respektieren
  • Bewusstmachung von eigenen Wünschen und Erwartungen an Freundschaft und Partnerschaft.

Themen:

  • Liebe, Freundschaft, Sexualität
  • Sexualaufklärung und Verhütung
  • Der weibliche Zyklus
  • Entwicklung der sexuellen Identität und sexuelle Vielfalt
  • Ungewollte Schwangerschaft
  • Verantwortungsbewusster und kritischer Umgang mit dem Internet Beispiel: Sexting, Pornografie und Cybermobbing
  • Ethische und religiöse Aspekte zum Schwangerschaftsabbruch und zu Spätabbrüchen.

Treffpunkt für alleinerziehende Eltern